Ankaufsuntersuchung Sportpferd 2026: die neue Röntgenleitlinie erklärt
Von der SportHorses.de-Redaktion
Neue Regeln für die Ankaufsuntersuchung 2026
Wer in diesem Frühjahr ein Sportpferd über die Grenze hinweg zwischen Deutschland und den Niederlanden kauft oder verkauft, hat es mit einer überarbeiteten Ankaufsuntersuchung Sportpferd 2026 zu tun. Seit dem 1. April 2026 gilt in Deutschland der neue Röntgen-Leitfaden (RöLF) der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM). Die Leitlinie erweitert den Standard-Röntgensatz auf 22 Aufnahmen – lässt Hals- und Rückenaufnahmen jedoch auffällig bewusst außen vor. Für niederländische Käufer und Verkäufer bedeutet das: gleiche Papiere, andere Erwartungen.
In diesem Artikel erklären wir, was sich faktisch ändert, wie sich die deutsche Leitlinie zur niederländischen Untersuchungspraxis verhält und welche Vereinbarungen Sie vor der Untersuchung schriftlich festhalten sollten, um Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden.
Was ändert sich zum 1. April 2026 an der deutschen Röntgenleitlinie?
Der RöLF 2026 ist ein tierärztliches Hilfsmittel, keine gesetzliche Verpflichtung. Als maßgeblicher Standard wird er in der Praxis jedoch von nahezu allen deutschen Untersuchungstierärzten befolgt, gerade bei Versicherungsuntersuchungen und größeren Transaktionen.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe:
- Der Standardsatz wurde von 18 auf 22 Röntgenaufnahmen erweitert.
- Es kamen vier zusätzliche Aufnahmen der Fesseln in 0°-Projektion hinzu, zusätzlich zu den bestehenden schrägen Aufnahmen.
- Die Leitlinie bestätigt erneut, dass die Röntgenuntersuchung eine Ergänzung zur klinischen Untersuchung ist und diese nicht ersetzt.
- Hals- und Rückenaufnahmen fallen ausdrücklich nicht unter den Standardsatz. Die GPM stellt fest, dass die klinische Bedeutung dieser Aufnahmen bei einem asymptomatischen Pferd nicht ausreichend belegt ist.
Wichtig: Auch 2026 sagt eine Röntgenaufnahme nur etwas über die Struktur zu genau diesem Zeitpunkt aus. Sie ist keine Garantie für die Zukunft.
Welche 22 Aufnahmen bilden nun den deutschen Standard?
Die 22 Standardaufnahmen konzentrieren sich ausschließlich auf die Gliedmaßen. Grob aufgeteilt:
- Hufe und Hufgelenke: mehrere Projektionen je Huf
- Fesselgelenke (vorne und hinten), einschließlich der neuen 0°-Aufnahmen
- Sprunggelenke mit den üblichen schrägen und seitlichen Projektionen
- Knie (hinten), wo der Untersuchungstierarzt es für angezeigt hält
Wirbelsäule (Hals, Rücken), Becken und Maulhöhle sind optionale Ergänzungen, die nur auf Wunsch oder bei klinischem Verdacht angefertigt werden. Das unterscheidet sich deutlich von der niederländischen Praxis, in der Wirbelsäulenaufnahmen bei Sportpferden im höheren Preissegment häufig standardmäßig angeboten werden.
Warum Hals- und Rückenaufnahmen bewusst außerhalb des Standards bleiben
Die GPM-Arbeitsgruppe weist auf ein wachsendes Problem hin: röntgenologische „Befunde“ in Hals und Rücken, die statistisch häufig vorkommen, bei einem gesunden, leistungsstarken Pferd jedoch selten zu Beschwerden führen. Solche Befunde können unnötig zu einer Ablehnung oder Preisdrückung führen. Die deutsche Entscheidung 2026 lautet daher: nur das untersuchen, was sich klinisch relevant interpretieren lässt.
Für niederländische Käufer ist das ein Wendepunkt. Viele Käufer verlangen schon seit Jahren standardmäßig „alles drum und dran“, einschließlich Hals- und Rückenaufnahmen. Unter dem RöLF 2026 sind Sie als Käufer derjenige, der eine solche Erweiterung ausdrücklich beantragen und bezahlen muss, und Sie müssen im Voraus mit dem Tierarzt vereinbaren, wie ein eventueller Nebenbefund interpretiert wird.
Wie verhält sich die niederländische Ankaufsuntersuchung zum RöLF 2026?
In den Niederlanden gibt es keine von einer zentralen Organisation durchgesetzte Leitlinie. Die Praxis besteht in der Regel aus:
- Einer klinischen Untersuchung (Bewegungsuntersuchung, Palpation, Herz/Lunge, Augen).
- Einer röntgenologischen Untersuchung mit meist 20 bis 24 Aufnahmen der Beine.
- Wirbelsäulenaufnahmen auf Wunsch, häufiger angefragt bei Dressur- und Springpferden im höheren Segment.
- Manchmal ergänzend: Endoskopie der oberen Atemwege, Ultraschall der Sehnen oder Blutuntersuchung.
Der niederländische Satz ist bei den Gliedmaßen mit dem deutschen vergleichbar, doch im grenzüberschreitenden Handel unterscheiden sich vor allem die Interpretation und die Befundklasse. Ein deutscher Bericht nach dem RöLF 2026 teilt Befunde nach einer eigenen Skala ein; ein Versicherer oder Folgekäufer in den Niederlanden verlangt mitunter eine nähere Erläuterung durch einen niederländischen Tierarzt.
Praktische Folgen für niederländische Käufer eines deutschen Sportpferds
- Fragen Sie ausdrücklich nach dem RöLF-2026-Satz. So wissen Sie, dass die Untersuchung aktuell ist und die vier zusätzlichen Fesselaufnahmen enthalten sind.
- Entscheiden Sie vorab über Hals- und Rückenaufnahmen. Wenn Sie sie wünschen, halten Sie das schriftlich fest, bevor die Untersuchung beginnt. Wenn Sie sie nicht wünschen, akzeptieren Sie, dass ein künftiger Weiterverkäufer sie dennoch verlangen kann.
- Verlangen Sie die Röntgenaufnahmen im DICOM-Format. Dann kann ein niederländischer Tierarzt sie eigenständig neu beurteilen, besonders wenn der Versicherer dies fordert.
- Kombinieren Sie immer mit einer klinischen Untersuchung nach Termin. Eine Röntgenaufnahme ersetzt keine Bewegungsuntersuchung auf hartem und weichem Boden.
- Machen Sie Preisvereinbarungen vom Untersuchungsergebnis abhängig. Ein schriftlicher Untersuchungsvorbehalt schützt beide Parteien.
Praktische Folgen für niederländische Verkäufer auf den deutschen Markt
- Bieten Sie vorzugsweise einen aktuellen (≤ 6 Monate) Untersuchungsbericht an, der dem RöLF 2026 entspricht. Das verkürzt die Verhandlung.
- Seien Sie transparent darüber, was fotografiert wurde und was nicht. Eine fehlende Halsaufnahme ist unter der neuen Leitlinie kein Mangel, Unklarheit hingegen schon.
- Bewahren Sie die DICOM-Dateien mindestens zwei Jahre auf. Bei einem Versicherungsanspruch oder Weiterverkauf vermeiden Sie so erneutes Röntgen.
- Lassen Sie einen niederländischen Untersuchungstierarzt den Bericht gegenprüfen, wenn der Käufer dies wünscht. Das schafft Vertrauen ohne zusätzliche Untersuchung.
Häufig gestellte Fragen zur Ankaufsuntersuchung 2026
Ist der deutsche RöLF 2026 gesetzlich verpflichtend?
Nein. Es handelt sich um eine fachliche Empfehlung der GPM. In der Praxis befolgen ihn nahezu alle deutschen Untersuchungstierärzte, und Versicherer sowie größere Handelsställe verlangen häufig einen Bericht, der ihm entspricht.
Muss ich als niederländischer Käufer Hals- und Rückenaufnahmen gesondert anfertigen lassen?
Das ist eine Entscheidung, keine Verpflichtung. Bei Sportpferden für die höheren Klassen entscheiden sich viele Käufer noch dafür. Treffen Sie diese Entscheidung, bevor die Untersuchung beginnt, und besprechen Sie mit dem Tierarzt, wie ein Nebenbefund interpretiert wird – sonst erschrecken Sie im Nachhinein über einen Bericht, den Sie gar nicht sehen wollten.
Was kostet eine umfassende Röntgenuntersuchung 2026?
Die Kosten variieren je nach Klinik und Land. Eine Standarduntersuchung mit 22 Aufnahmen nach RöLF in Deutschland liegt in der Regel in derselben Preisklasse wie eine niederländische Untersuchung mit 20 Aufnahmen. Eine Erweiterung um Hals, Rücken, Knie oder Becken bringt jeweils gesonderte Kosten mit sich. Verlangen Sie vorab stets einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Welche Röntgenaufnahmen verlangt der Versicherer?
Das unterscheidet sich je nach Versicherer und Police. Manche Versicherer akzeptieren den RöLF-2026-Standard ohne Weiteres; andere verlangen zusätzliche Aufnahmen, gerade bei höheren Versicherungswerten. Fragen Sie die Versicherungsbedingungen vor der Untersuchung ab, nicht danach.
Gilt der RöLF 2026 auch für Ponys und junge Pferde?
Die Leitlinie richtet sich in erster Linie an erwachsene Sportpferde. Für junge Pferde unter drei Jahren gelten in der Praxis abweichende Einschätzungen darüber, was als „normal“ und was als „abweichend“ betrachtet wird, weil sich das Skelett noch entwickelt. Besprechen Sie das mit Ihrem Tierarzt.
Checkliste: in 5 Schritten zu einer sicheren Ankaufsuntersuchung
- Bestimmen Sie Ihr Ziel. Freizeit, Regionalsport oder international – das bestimmt, welches Untersuchungsniveau realistisch ist.
- Wählen Sie einen unabhängigen Untersuchungstierarzt. Nicht den Haustierarzt des Verkäufers.
- Vereinbaren Sie vorab schriftlich, welche Aufnahmen angefertigt werden und wer sie in welchem Format erhält (vorzugsweise DICOM).
- Kombinieren Sie klinische und röntgenologische Untersuchung. Die eine ohne die andere ergibt ein unvollständiges Bild.
- Halten Sie einen Untersuchungsvorbehalt im Kaufvertrag fest, bevor Sie eine Anzahlung leisten.
Eine gut vorbereitete Untersuchung kostet einen Tag Arbeit und erspart oft jahrelangen Ärger.
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